Einspeisevergütung ab Februar 2024

Einspeisevergütung 2024

Ab 1. Februar 2024 verringert sich die jeweils 20 Jahre lang gültige Einspeisevergütung bei kleineren Photovoltaik-Dachanlagen von 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde
um ein Prozent auf 8,11 Cent.

Nun stellt sich die Frage, ob die Senkung der Einspeisevergütung überhaupt einen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit kleiner Photovoltaikanlagen hat ?
Aus unserer Sicht, und hier legen wir die Auslegungen unserer Photovoltaikanlagen zu Grunde, spielt die Reduzierung  nur eine untergeordnete Rolle.
Als Beispiel rechnen wir eine 6 kWp Photovoltaikanlage mit 50% Eigenverbrauch. Überschlägig erzeugt diese Photovoltaikanlage ca 6500 kWh Strom, davon gehen 3250 kWh als Direktverbrauch ab, für den Rest werden ab 01.Februar 2024  pro Jahr 263,25 € Vergütung ausgezahlt. Vor der Reduzierung  betrug die Auszahlung 266,50 jährlich.
Berechnet man die Differenz von 3,25 €/jährliche mit der Dauer der mit der garantierten Zeit von 20 Jahren, verliert man über diesen Zeitraum ca. 65 €.

Fazit
Die Reduzierung der Einspeisevergütung hat keinen relevanten Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit kleiner Photovoltaikanlagen.